Was bedeuten das eigentlich die "Erststimme" und die "Zweitstimme"?
Die Zweitstimme entscheidet, welche Partei gewinnt.
Mit der Erststimme wählst Du eine bestimmte Person aus einer Partei.
Deine ZWEITSTIMME ist die Wichtige!
erke:
1. Anders als beim ‚Zweitwagen‘ oder dem ‚Zweitwohnsitz‘ ist bei der Wahl zum Bundestag die Zweitstimme die wichtigere.
2. Eine Erststimme für den eher unbekannten Kandidaten einer kleinen Partei ist in aller Regel eine verlorene Stimme.
Hier ist das genau beschrieben, lies über Bundestag wählen: Was sind Erststimme, Zweitstimme & Co.? - RTL.de bei www.rtl.de
Entscheidungshilfe Wahl-O-Mat ?
Der Wahl-O-Mat beinhaltet die Statements der einzelnen Parteien zu den politischen Hauptthemen. Du kannst gucken, wie sie mit Deiner Meinung übereinstimmen.
Probiere es mal:
wahl-o-mat/bundestagswahl-2013/
Das geht schnell und ist wirklich hilfreich.
Wenn man noch zwischen zwei oder drei Parteien schwankt, kann man sich hier prima orientieren. Der Wahl-O-Mal ist sehr gut, um die grundsätzlichen Thesen miteinander zu vergleichen.
Der Wahl-O-Mat und ich:
Ich habe die maximal mögliche Anzahl von Parteien genommen und 8 zum Vergleich mit meiner Meinung ausgesucht. Dabei waren auch Parteien, die ich grundsätzlich nicht wählen würde. Dann war ich tatsächlich ein bisschen verblüfft über das Ergebnis. Diejenige, mit der ich am meisten übereinstimme, würde ich nämlich nicht wählen. Tja, man hat ja seine Präferenzen.
Ich gehe wählen!
Ich hoffe DU AUCH!
Da ich ja Hessin bin, gehöre ich zu den "Privilegierten", die am Sonntag auch noch den Landtag wählen dürfen. Schade, dass es für diese Wahl keinen Wahl-O-Mat gibt.
Ich bin politisch und am Tagesgeschehen immer interessiert und versuche, gut informiert zu sein. So sollte mir die Entscheidung bei den beiden Wahlen nicht schwer fallen. Aber ehrlich gesagt, habe ich zwischen x und y - oder vielleicht auch z? lange geschwankt, habe mit Freunden und Familienmitgliedern diskutiert. Ich weiss jetzt, wohin ich am Sonntag meine Kreuzchen mache. Es ist für den Hessischen Landtag nicht das Selbe wie für den Bundestag.